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EU-Recht erkennt erstmals Online-Apotheken an und ebnet damit den Weg, diskriminierende Praktiken in Zukunft zu verhindern.
Redcare Pharmacy begrüßt die Verabschiedung der Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) durch das Europäische Parlament. Ein historischer Moment, da Online-Apotheken zum ersten Mal als vollwertige und gleichberechtigte Akteure in den Gesundheitssystemen der EU anerkannt werden.
Unter der neuen Verordnung können Patient:innen elektronisch über ihre persönlichen Gesundheitsdaten innerhalb der gesamten EU verfügen. Gesundheitsfachkräfte erhalten Zugang zu den elektronischen Patientenakten (ePAs), die Zusammenfassungen, elektronische Rezepte, medizinische Bildgebung und Laborergebnisse der jeweiligen Patient:innen umfassen (bekannt als primäre Nutzung). Zur Schaffung eines einheitlichen Gesundheitsdatenraums schreiben die neuen Regeln die Teilnahme jedes EU-Mitgliedstaates an der MyHealth@EU-Infrastruktur vor. Diese Infrastruktur verbindet nationale Gesundheitsdatenzugangsdienste und erleichtert unter anderem den länderübergreifenden Austausch von Patientengesundheitsdaten.
Diese Verordnung bezieht nun explizit auch Online-Apotheken ein und erkennt an, dass diese an der MyHealth@EU-Infrastruktur gemäß Artikel 12.6 des EHDS teilnehmen dürfen. Jene Verordnung besagt sogar, dass unterschiedliche gesundheitspolitische Maßnahmen keine Hindernisse für die freie Bewegung elektronischer Gesundheitsdienste wie Telemedizin, einschließlich Online-Apothekendiensten, darstellen sollten.
Olaf Heinrich, CEO von Redcare Pharmacy, kommentiert: "Diese Entwicklung ist ein wichtiger Meilenstein, da sie es uns als Apotheke, die derzeit in sieben EU-Mitgliedstaaten tätig ist, ermöglicht, E-Rezepte aus anderen Ländern anzunehmen und damit den Bedürfnissen unserer Patientinnen und Patienten gerecht zu werden". Er ergänzt: "Für mich stellt dies einen bedeutenden Schritt dar, um Patientinnen und Patienten in Zukunft die Möglichkeit zu bieten, ihre verschreibungspflichtigen Medikamente digital zu erhalten und zusätzliche Gesundheitsdienstleistungen online in Anspruch zu nehmen."
Der EHDS wird im vierten Quartal 2024 in Kraft treten, mit unmittelbarer Anwendbarkeit ab dem vierten Quartal 2026. Der Austausch von Primärdaten, wie elektronische Rezepte, wird ab dem vierten Quartal 2028 möglich sein.
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